LHR Rechtsanwälte – Ihr starker Partner im Kampf gegen Google Fonts-Abmahnungen

Jetzt Google Fonts-Abmahnung abwehren!

Die aktive Verteidigung gegen die Ansprüche kann – im Unterscheid zum bloßen Schweigen – ratsam sein, wenn man einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Abmahner und Bußgeldern oder Regressansprüchen aktiv vorbeugen will.

Das kann man mit einem deutlichen, umfassenden, anwaltlichen Abwehrschreiben geschehen.

Am besten durch erfahrene Anwälte, zB durch unsere Kanzlei, die die Google Fonts-Verfügung gegen den Abmahner erwirkt hat.

– gerichtliche Schritte vermeiden
– Regressansprüche abwenden
– Bußgeldern vorbeugen

Wir berechnen für ein entsprechendes Vorgehen einen Betrag von 290,00 € netto.

Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir entwerfen ein deutliches und umfassendes anwaltiches Abwehrschreiben für Sie, stimmen es mit Ihnen ab und versenden es dann für Sie.

 

Focus Markenrecht Handelsblatt

FOCUS-Spezial TOP-Anwälte 2017 bis 2021

LHR - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ist bereits mehrfach als eine der besten Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet worden.

Dies nicht nur im FOCUS-Spezial, sondern zB auch vom Wirtschaftsmagazin brand eins.

3500+ Mandanten, die uns vertrauen
9.000+ Abgeschlossene Fälle
2652+ Magazinbeiträge

Ihre Vorteile wenn Sie LHR beauftragen:

Über 15 Jahre Erfahrung

Wir können auf weitreichende Erfahrung zurückgreifen, mit deren Hilfe wir zielführende Strategien entwickeln.

Überregionale Bekanntheit

Die Medien berichten seit Jahren mit großem Interesse über unsere zahlreichen und überwiegend erfolgreichen Verfahren.

Schnelle Abwicklung

Wir sind ein Team aus Spezialisten. Wir helfen Ihnen schnell, effizient und nachhaltig. Wir antworten innerhalb weniger Stunden.

Gebündelte Kompetenz

Jeder unserer Anwälte ist Experte auf seinem Gebiet. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote ist hoch.

Individualität

Raus aus dem Schubladen-Denken! Wir entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen.

Sie haben eine Google Fonts-Abmahnung erhalten? Wehren Sie sich dagegen mit einem Abwehrschreiben und vermeiden so lästige Weiterungen!

Google Fonts-Abmahnung abwehren: So geht's!

  • 1

    Füllen Sie das Formular oben in Ruhe aus und laden Sie die erhaltene Abmahnung hoch. Keine Sorge, Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen nichts weiter tun.

  • 2

    Wir entwerfen Ihr persönliches Abwehrschreiben jetzt schnellstmöglich und schicken es Ihnen dann per E-Mail zur Abstimmung mit Ihnen zu und senden es dann nach Ihrer Freigabe ab.

  • 3

    Sie konzentrieren sich wieder auf Ihre Aufgaben.

Unsere Erfolge:

  • LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner

Sie haben eine Google Fonts-Abmahnung erhalten? Wehren Sie sich dagegen mit einem Abwehrschreiben und vermeiden so lästige Weiterungen!

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet das Abwehrschreiben?

Wir berechnen für ein entsprechendes Vorgehen einen Betrag von 290,00 € netto.

Was bringt das Abwehrschreiben?

Die aktive Verteidigung gegen die Ansprüche kann – im Unterscheid zum bloßen Schweigen – ratsam sein.

Dies insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass die Verwendung von Google Fonts einen Datenschutzverstoß darstellen kann, der gem. Art. 83 DSGVO von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt werden kann. Falls der etwaige Google Font-Verstoß bekannt wird, ist es hilfreich, belegen zu können, dass man sich umgehend gekümmert hat.

Last but not least schreckt eine deutliche Antwort – die bei einem eventuellen gerichtlichen Schritt vorgelegt werden muss – den Abmahner zusätzlich davon ab, die Ansprüche weiterzuverfolgen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In der Regel Nein. (Es kommt auf das Kleingedruckte an.)

Muss der Abmahner auch die Anwaltskosten übernehmen?

Grundsätzlich ja. Es ist natürlich nicht sicher, ob sich ein solcher Anspruch auch tatsächlich durchsetzen lässt.

Wir gehören zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.

Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht, Medien– & Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und im Reputationsmanagement.

Unsere Strategien sind zielführend und nicht prozessfokussiert, aber wir scheuen im Auftrag unserer Mandanten auch keinerlei juristisches Verfahren, wenn wir von dessen Sinn überzeugt sind.

Wir lösen unsere Fälle mit viel Empathie und Marktwissen, kombiniert mit höchster juristischer Expertise. Unsere Stärke ist die Aufteilung der Problemlösungsstrategie in entlastende und schnell realisierbare Teilschritte. Vorrangiges Ziel ist nicht das „Recht bekommen“, sondern die Schadensbegrenzung. Diesbezüglich ist uns besonderes Verhandlungsgeschick zueigen, das auf Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der letzten Jahre basiert, die teils auch aufmerksam von Medien verfolgt und bewertet wurden.

Gerade unsere Bedeutung als zielorientierte und pragmatische Problemlöser macht uns immer dann zum Ansprechpartner, wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise bereits eingetreten ist.

Schutzansprüche aus einer Marke, zu Gunsten einer Person, eines Produktes oder einer Idee sind für uns nicht diskutabel. Wir schöpfen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus und sind erst dann zufrieden mit unserer Arbeit, wenn unser Mandant den ihm gesetzlich zustehenden Schutz auch wirklich in Anspruch nehmen kann. Wir werten nicht – wir analysieren.

Gleichzeitig sind wir intensiv beratend tätig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind nicht nur sorgfältig erarbeitete Vertragswerke sondern auch eine hochwertige Verwaltung der immateriellen Rechte notwendig.

Sie haben eine Google Fonts-Abmahnung erhalten? Wehren Sie sich dagegen mit einem Abwehrschreiben und vermeiden so lästige Weiterungen!

Google Fonts-Abmahnung abwehren!