LHR Rechtsanwälte – Ihr starker Partner im Kampf gegen schlechte Hotel-/Restaurant-Bewertungen

Gemeinsam mit unseren Mandanten gehen wir sehr erfolgreich gegen rechtswidrige Hotel-Bewertungen vor.

Wir helfen gerne auch Ihnen:

– kurzfristig
– durch erfahrene Anwälte

Füllen Sie einfach das Formular aus.

Einer unserer erfahrenen Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

Bekannt aus:

Focus Markenrecht Handelsblatt

FOCUS-Spezial TOP-Anwälte 2017 bis 2020

LHR - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ist bereits mehrfach als eine der besten Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet worden.

Dies nicht nur im FOCUS-Spezial, sondern zB auch vom Wirtschaftsmagazin brand eins.

3500+ Mandanten, die uns vertrauen
1000+ Gelöschte Bewertungen
84%+ Nachhaltig gelöschte Bewertungen

Ihre Vorteile wenn Sie LHR beauftragen:

Über 15 Jahre Erfahrung

Wir können auf weitreichende Erfahrung zurückgreifen, mit deren Hilfe wir zielführende Strategien entwickeln

Überregionale Bekanntheit

Die Medien berichten seit Jahren mit großem Interesse über unsere zahlreichen und überwiegend erfolgreichen Verfahren.

Schnelle Abwicklung

Wir sind ein Team aus Spezialisten. Wir helfen Ihnen schnell, effizient und nachhaltig. Wir antworten innerhalb weniger Stunden.

Gebündelte Kompetenz

Jeder unserer Anwälte ist Experte auf seinem Gebiet. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote liegt bei über 84%.

Individualität

Raus aus dem Schubladen-Denken! Wir entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen.

Schlechte Bewertungen gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

Negative Bewertung löschen: So geht's!

  • 1

    Füllen Sie das Formular oben in Ruhe aus. Keine Sorge, Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen nichts weiter tun.

  • 2

    Einer unserer Rechtsexperten kontaktiert Sie umgehend (innerhalb weniger Stunden). Im kostenlosen Beratungsgespräch werden Einzelheiten und Details möglicher Maßnahmen geklärt.

  • 3

    Sie konzentrieren sich wieder auf Ihre Aufgaben. Wir finden eine Lösung, um die Bewertung nachhaltig zu entfernen.

Das sagen unsere Mandanten:

Schnelle Hilfe

Vielen Dank: Sie haben mir in der Bewertungsnot schnell weitergeholfen. Die Trolls, die mich im Internet schlecht bewertet haben, sind vertrieben.

Gastwirt, 33, Nürnberg

Bereits mehrfache kompetente Vertretung

Schade, dass ich Herrn Lampmann nicht doppelt bewerten kann. Er hat mir nämlich sowohl bei der Abwehr einer Abmahnung, als auch bei der Bewertungslöschung weitergeholfen. Tausend Dank!

Hotelbetreiber, 44, Düsseldorf

Schnelles erfolgreiches Gerichtsverfahren

Sehr schneller Erstkontakt und Reaktion. Kompetente Beratung. Gute Abwicklung. Schnelles erfolgreiches Gerichtsverfahren. Jederzeit empfehlenswert!

Restaurantbetreiber, 49, Hamburg

Unsere Erfolge:

  • LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen Google wegen sechs 1-Sterne-Bewertungen
  • LG Frankfurt: Testkäufer darf sich in Bewertung nicht als normaler Kunde ausgeben
  • LG Frankfurt verbietet gefälschte Mandanten-Bewertung in Rechtsanwalts-Google-Profil

Schlechte Bewertungen gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet die Prüfung der Bewertung?

Nichts. (Außer einige Minuten Ihrer Zeit.)

Das erste Beratungsgespräch zu den Erfolgsaussichten ist kostenlos und unverbindlich. Wir erklären Ihnen, wie Sie gegen die Bewertung vorgehen können. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Wann verschwindet die Bewertung?

Sofort. (Jedenfalls vorerst. Das verschafft etwas Luft.)

Nach einer gut begründeten Meldung deaktiviert das Bewertungsportal die Bewertung sofort erst einmal temporär.

Das Bewertungsportal räumt dem Bewertenden dann eine Frist von 3 Wochen ein, zur Bewertung Stellung zu nehmen. Danach wird die Bewertung häufig schon endgültig gelöscht.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung etwaige Kosten?

In der Regel: Ja. (Es kommt auf das Kleingedruckte an.)

Sollten Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unserer Erfahrung nach die Anwalts- und Gerichtskosten.

Muss das Bewertungsportal auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. (Leider kommen wir hier nicht um die typische Anwaltsantwort herum!)

Grundsätzlich haftet der Täter (der bewertende Gast). Das Bewertungsportal haftet erst ab Kenntnis auf Unterlassung, Schadensersatz und damit auch auf die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.

Weigert sich das Portal, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, muss das Unternehmen auch den Anwalt des Bewerteten und ihm ggfls. Schadensersatz bezahlen.

Ab wann haftet das Bewertungsportal für negative Bewertungen?

Ab Kenntnis. (Deswegen ist ein planmäßiges Vorgehen von Anfang an wichtig.)

Das Bewertungsportal muss zunächst ausführlich und sorgfältig auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht werden. Die behauptete Rechtsverletzung muss für das Bewertungsportal offensichtlich erkennbar sein.

Kann man auch nur die Note der Bewertung löschen lassen?

Nein. (Das geht leider nicht immer. Wir wissen uns aber natürlich zu helfen.)

Es sei denn, der Erläuterungstext enthält falsche Tatsachenbehauptungen. Dann sind auch sämtliche darauf beruhenden Meinungsäußerungen (Noten) zu entfernen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewertung wirklich gelöscht wird?

Ca. 84%.

In den von uns bearbeiteten Fällen werden die Bewertungen in den weit überwiegenden Fällen (ca. 84%) nachhaltig gelöscht, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig ist.

Kann ich gegen das Bewertungsportal wegen Rufschädigung vorgehen?

Ja. (Freiwillig geht da aber natürlich nichts.)

Wenn das Bewertungsportal eine offensichtlich rechtswidrige Bewertung nach Kenntnisnahme nicht löscht, haftet das Unternehmen  unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Schaden, der dem Bewerteten durch die negative Bewertung entsteht.

Wir gehören zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.

Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht, Medien– & Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und im Reputationsmanagement.

Unsere Strategien sind zielführend und nicht prozessfokussiert, aber wir scheuen im Auftrag unserer Mandanten auch keinerlei juristisches Verfahren, wenn wir von dessen Sinn überzeugt sind.

Wir lösen unsere Fälle mit viel Empathie und Marktwissen, kombiniert mit höchster juristischer Expertise. Unsere Stärke ist die Aufteilung der Problemlösungsstrategie in entlastende und schnell realisierbare Teilschritte. Vorrangiges Ziel ist nicht das „Recht bekommen“, sondern die Schadensbegrenzung. Diesbezüglich ist uns besonderes Verhandlungsgeschick zueigen, das auf Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der letzten Jahre basiert, die teils auch aufmerksam von Medien verfolgt und bewertet wurden.

Gerade unsere Bedeutung als zielorientierte und pragmatische Problemlöser macht uns immer dann zum Ansprechpartner, wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise bereits eingetreten ist.

Schutzansprüche aus einer Marke, zu Gunsten einer Person, eines Produktes oder einer Idee sind für uns nicht diskutabel. Wir schöpfen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus und sind erst dann zufrieden mit unserer Arbeit, wenn unser Mandant den ihm gesetzlich zustehenden Schutz auch wirklich in Anspruch nehmen kann. Wir werten nicht – wir analysieren.

Gleichzeitig sind wir intensiv beratend tätig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind nicht nur sorgfältig erarbeitete Vertragswerke sondern auch eine hochwertige Verwaltung der immateriellen Rechte notwendig.

Schlechte Bewertungen gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

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