Sie verhalten sich rechtmäßig und Ihre Konkurrenz macht, was sie will? Wehren Sie sich dagegen!
Liquidsteuer prüfen lassen!Wer jetzt noch unversteuerte Liquids verkauft, handelt nicht nur gegen das Steuerrecht und ggf. Strafrecht, sondern auch wettbewerbswidrig und kann u. a. von Mitbewerbern abgemahnt bzw. verklagt werden.
Für einen redlichen Händler, der feststellt, dass sich die Konkurrenz nicht an die eingeführte Steuerpflicht von Liquids hält, ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sogar regelmäßig das Mittel der Wahl, um sich damit gegen diese Form des unlauteren Wettbewerbs kurzfristig und effektiv zu wehren. Denn ein zielführendes Durchgreifen der zuständigen Behörden ist aufgrund der Überlastung eher nicht zu erwarten.
Erfahrene Anwälte helfen Ihnen,
Füllen Sie einfach das Formular aus. Einer unserer erfahrenen Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!
LHR - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ist bereits mehrfach als eine der besten Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet worden.
Dies nicht nur im FOCUS-Spezial, sondern zB auch vom Wirtschaftsmagazin brand eins.
Wir können auf weitreichende Erfahrung zurückgreifen, mit deren Hilfe wir zielführende Strategien entwickeln.
Die Medien berichten seit Jahren mit großem Interesse über unsere zahlreichen und überwiegend erfolgreichen Verfahren.
Wir sind ein Team aus Spezialisten. Wir helfen Ihnen schnell, effizient und nachhaltig. Wir antworten innerhalb weniger Stunden.
Jeder unserer Anwälte ist Experte auf seinem Gebiet. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote ist hoch.
Raus aus dem Schubladen-Denken! Wir entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen.
Sie verhalten sich rechtmäßig und Ihre Konkurrenz macht, was sie will? Wehren Sie sich dagegen!
Füllen Sie das Formular oben in Ruhe aus. Keine Sorge, Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen nichts weiter tun.
Einer unserer Rechtsexperten kontaktiert Sie umgehend (innerhalb weniger Stunden). Im kostenlosen Beratungsgespräch werden Einzelheiten und Details möglicher Maßnahmen geklärt.
Sie konzentrieren sich wieder auf Ihre Aufgaben. Wir finden einen Weg, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Sie verhalten sich rechtmäßig und Ihre Konkurrenz macht, was sie will? Wehren Sie sich dagegen!
Wir berechnen für ein entsprechendes Vorgehen einen Betrag von 350 € netto pro Stunde. Wie hoch die Kosten sein werden, besprechen wir mit Ihnen
Mit einer Abmahnung kann der Rechtsverletzer zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Falls dieser aussergerichtlich nicht schnell einlenkt, kann der Unterlassungsanspruch mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
Sie müssen erst einmal mit den Kosten in Vorleistung gehen.
Der Rechtsverletzer muss die Rechtsverfolgungskosten jedoch - neben etwaigem Schadensersatz - erstatten. Siehe unten.
Grundsätzlich ja. Es ist nicht sicher, ob sich ein solcher Anspruch auch tatsächlich durchsetzen lässt. Wir setzen uns natürlich bestmöglich dafür ein.
Wir gehören zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.
Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht, Medien– & Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und im Reputationsmanagement.
Unsere Strategien sind zielführend und nicht prozessfokussiert, aber wir scheuen im Auftrag unserer Mandanten auch keinerlei juristisches Verfahren, wenn wir von dessen Sinn überzeugt sind.
Wir lösen unsere Fälle mit viel Empathie und Marktwissen, kombiniert mit höchster juristischer Expertise. Unsere Stärke ist die Aufteilung der Problemlösungsstrategie in entlastende und schnell realisierbare Teilschritte. Vorrangiges Ziel ist nicht das „Recht bekommen“, sondern die Schadensbegrenzung. Diesbezüglich ist uns besonderes Verhandlungsgeschick zueigen, das auf Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der letzten Jahre basiert, die teils auch aufmerksam von Medien verfolgt und bewertet wurden.
Gerade unsere Bedeutung als zielorientierte und pragmatische Problemlöser macht uns immer dann zum Ansprechpartner, wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise bereits eingetreten ist.
Schutzansprüche aus einer Marke, zu Gunsten einer Person, eines Produktes oder einer Idee sind für uns nicht diskutabel. Wir schöpfen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus und sind erst dann zufrieden mit unserer Arbeit, wenn unser Mandant den ihm gesetzlich zustehenden Schutz auch wirklich in Anspruch nehmen kann. Wir werten nicht – wir analysieren.
Gleichzeitig sind wir intensiv beratend tätig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind nicht nur sorgfältig erarbeitete Vertragswerke sondern auch eine hochwertige Verwaltung der immateriellen Rechte notwendig.