Unser Blogbeitrag zur ersten Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an einer Pinnwand hat ein gewaltiges Echo ausgelöst.
Obwohl wir uns natürlich gedacht haben, dass unsere Mitteilung insbesondere bei Nutzern von Social Media auf reges Interesse stoßen würde, haben wir mit einem solchen Ansturm nicht gerechnet.
Überwältigendes Echo
Unsere Telefone standen gestern nicht still. Vertreter aller namhaften Zeitungen haben uns gebeten, ihnen weitere Informationen zu der erhaltenen Abmahnung mitzuteilen. Mitarbeiter von Fernsehsendern baten darum, möglichst zeitnah einen Filmbeitrag erstellen zu können. Darüber hinaus haben uns zahlreiche Facebooknutzer mit der Bitte kontaktiert, Ihnen die Rechtslage noch einmal näher zu erläutern. Dies geschah telefonisch, aber auch über unsere eigens dafür bereitgestellte E-Mail-Adresse, auf die wir an dieser Stelle noch einmal hinweisen möchten:
Wir bitten um Nachsicht, dass wir vor dem Hintergrund der überwältigenden Anzahl von Anfragen nicht dazu gekommen sind, alles adäquat zu beantworten. Dazu werden wir noch einige Tage benötigen.
Rechtlicher Hintergrund
Obwohl unsere Kanzlei es war, die offenbar die erste „Facebook-Abmahnung“ zur Bearbeitung auf dem Tisch hatte, waren viele in den einschlägigen Rechtsgebieten bekanntermaßen fähige Kollegen sofort bereit, in den von ihnen betriebenen Blogs den Klärungsbedarf vieler verunsicherter Internetbenutzer zu befriedigen. Lediglich beispielhaft sollen an dieser Stelle die Beiträge des Kollegen Stadler und Krieg sowie der Beitrag der Betreiber von rechtambild.de, die ausweislich ihrer zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema Internet- bzw. Fotorecht als Kenner der Materie gelten dürften, erwähnt werden.
Schutzmaßnahmen gegen Abmahnungen auf Facebook
Einige Autoren haben sich darüber hinaus bemüht, besorgten Facebooknutzern eine Anleitung zu geben, wie solche Abmahnungen beispielsweise durch die Veränderungen der Privatsphäreeinstellungen auf Facebook möglichst vermieden werden können. Das „Web & Gadgetblog“ „stereopoly“ stellt hier anschaulich dar, wie das Risiko einer Abmahnung für Facebook Nutzer durch das Verändern der Privatsphäreeinstellungen jedenfalls minimiert werden kann.
Die SPD Augsburg hat auf ihrer Facebookseite bereits mitgeteilt, aufgrund der erfolgten Abmahnung ihre Seite für Postings Dritter schließen zu wollen.
Neben diesen nützlichen Beiträgen sind uns auch einige Vorschläge zugetragen worden, auf die aktuelle Gefahr zu reagieren, die nicht zur Nachahmung empfohlen sind.
Ein Facebooknutzer übersandte uns beispielsweise den folgenden Screenshot mit der Frage, ob mit dieser Gestaltung Abmahnungen wirksam vorgebeugt werden kann:
Die Antwort lautet ganz klar: Leider Nein!
Versuche, Abmahnungen durch Klauseln wie: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ oder „Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.“ zu vermeiden, sind zwecklos. Das OLG Hamm hat dies in einem aktuellen Urteil explizit festgestellt (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012 – I-4 U 169/11).
Wie bereits angekündigt, haben wir alle Mitteilungen und Kommentare auch an die Redaktion „Ratgeber Internet“ weitergeleitet und werden dies auch weiterhin tun. Wir rechnen vor diesem Hintergrund sowohl mit einer weiteren Beschäftigung der Medien mit diesem Thema und nicht zuletzt auch mit einer längst überfälligen Stellungnahme von Facebook.
Wir werden weiter berichten.
Abmahnungsgefahr weiter minimieren: Impressum-App von LHR nutzen
Vor dem Hintergrund der akuten Abmahngefahr auf Facebook weisen wir darauf hin, dass wir seit Anfang letzter Woche mit der von uns geschaffenen „Impressum-App“ einen Beitrag zur Vermeidung von Abmahnungen leisten können. Wir haben zusammen mit einem Programmierer eine Impressum-App erstellt, mit der man jetzt schnell, unkompliziert und natürlich kostenlos ein rechtssicheres Impressum für die eigene Facebook-Seite erstellen kann, welches dann automatisch auf der Facebookseite in den passenden Reiter integriert wird.
Einzelheiten dazu finden Sie hier. (la)
UPDATE 17.4.2012:
Lesen Sie auch “Erste Facebook-Abmahnung: Wie geht es jetzt weiter?”!