Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht

Absatzbehinderung

Was ist eine Absatzbehinderung?

Was ist eine Absatzbehinderung?

Unter der Absatzbehinderung versteht man eine Behinderung von Marktteilnehmern durch Mitkonkurrenten. Der Zugang zum Markt und somit zum Absatz soll erschwert werden. Der Kaufentschluss des potentiellen Kunden wird durch die Behinderung manipuliert. Beispiele für eine Absatzbehinderung sind das Abfangen von Kunden in der Nähe des Ladengeschäfts eines Konkurrenten oder auch die Nachahmung von Produkten.

Dem Betroffenen kann im Einzelfall ein Unterlassungs- bzw. ein Beseitigungsanspruch oder aber auch Schadensersatz zustehen.


Zurück zum Glossar

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht