Was ist eine Absatzbehinderung?
Unter der Absatzbehinderung versteht man eine Behinderung von Marktteilnehmern durch Mitkonkurrenten. Der Zugang zum Markt und somit zum Absatz soll erschwert werden. Der Kaufentschluss des potentiellen Kunden wird durch die Behinderung manipuliert. Beispiele für eine Absatzbehinderung sind das Abfangen von Kunden in der Nähe des Ladengeschäfts eines Konkurrenten oder auch die Nachahmung von Produkten.
Dem Betroffenen kann im Einzelfall ein Unterlassungs- bzw. ein Beseitigungsanspruch oder aber auch Schadensersatz zustehen.
Unsere Leistungen zum Thema Absatzbehinderung
- Prüfung der Zulässigkeit ihrer geschäftlichen Handlungen
- Rechtliche Beratung in Fragen des Werberechts
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
- Verfolgung unlauterer Werbung
- Verfolgung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verfolgung von Nachahmungen und Plagiaten aus Markenrecht oder Wettbewerbsrecht
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
- Prüfung der Aktivlegitimation