Was sind absolute Schutzhindernisse?
Unter den Begriff absolute Schutzhindernisse fallen alle Rechtsnormen, die die Eintragung einer Marke in das Markenregister verhindern. Absolute Schutzhindernisse werden von Amts wegen von dem Marken- und Patentamt vor der Eintragung geprüft.
Beispiele für absolute Schutzhindernisse sind die fehlende Unterscheidungskraft zu anderen Marken oder aber auch das Freihaltebedürfnis. Von den absoluten Schutzhindernissen sind die relativen Schutzhindernisse zu unterscheiden.
Unsere Leistungen zum Thema absolute Schutzhindernisse
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik