Was ist eine Abtretung?
Bei der Abtretung (auch Zession genannt) handelt es sich laut der gesetzlichen Definition um die vertragliche Übertragung einer Forderung. Der Erwerber der Forderung tritt demnach an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. In gewissen Fällen kann die Abtretung auch kraft Gesetz (cessio legis) oder per Hoheitsakt erfolgen.
Die Abtretung von Forderungen dient zumeist der Sicherung von Krediten. Sie kann hingegen aber auch als Zahlungsmittel genutzt werden.
Unsere Leistungen zum Thema Abtretung
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen