Was ist der Anwaltszwang?
Unter Anwaltszwang versteht man das Erfordernis sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten zu lassen. Anwaltszwang herrscht aber nicht in jedem Fall. So gestattet die deutsche Prozessordnung im Zivilrecht sich selber vor dem Amtsgericht zu vertreten. Man kann also ganz ohne Anwalt seine Klage verhandeln.
Anders ist dies jedoch vor dem Landgericht und den weiteren höheren Instanzen (bspw. Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof). Hier herrscht der Anwaltszwang. Allerdings muss der konsultierte Anwalt an dem jeweiligen Gericht auch zugelassen sein.
Unsere Leistungen zum Thema Anwaltszwang
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen