Was ist das Auftragsrecht?
Unter dem Auftragsrecht verstehen Juristen eine sog. unentgeltliche Geschäftsbesorgung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich also gegenüber dem Auftraggeber für diesen ein Geschäft zu besorgen, ohne dabei entlohnt zu werden. Allerdings ist der Auftraggeber dazu verpflichtet dem Auftragnehmer etwaige mit der Geschäftsbesorgung verbundenen Aufwendungen zu ersetzen.
Mehrere Rechtsmaterien verweisen auf das Auftragsrecht. Spricht man umgangssprachlich von einem Auftrag so ist zumeist ein Dienst-, ein Werk- oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemeint.
Unsere Leistungen zum Thema Auftragsrecht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen