Was ist der Augenschein?
Der Augenschein ist ein Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Der Beweis durch Augenschein gehört zum Strengbeweis. Das Gericht nimmt die Tatsachen unmittelbar sinnlich wahr.
Hierbei können alle Sinnesorgane genutzt werden. Es können bspw. Lebensmittel geschmeckt werden, insofern dies im Prozess relevant ist. Der Augenschein soll unmittelbar am Gericht stattfinden. Allerdings kann das Gericht bzw. der Richter auch an einen anderen Ort gehen, so wenn er bspw. eine Unfallstelle besichtigt.
Unsere Leistungen zum Thema Augenschein
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen