Was ist der Auskunftsanspruch?
Ein Auskunftsanspruch ist darauf gerichtet eine andere Person dazu zu verpflichten gewisse Informationen preis zu geben. Ein solcher Auskunftsanspruch kann sich aus vertraglichen Nebenpflichten, aus Vertrag, aus einer Generalklausel oder aus spezialgesetzlichen Auskunftsansprüchen ergeben.
Ein Auskunftsanspruch kann in folgenden Konstellationen denkbar sein: So wenn ein Journalist bestimmte Auskünfte von einer Behörde begehrt. Diesen Anspruch kann er dann aus dem jeweils einschlägigen Pressegesetz ableiten. Eine andere denkbare Konstellation ist die Vorbereitung von Ansprüchen, welche auf die Zahlung von Geld gerichtet sind. Um eine Klage einzureichen ist der Streitwert zu beziffern. Ist dies nicht möglich, so ist die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs sinnvoll.
Unsere Leistungen zum Thema Auskunftsanspruch
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen