Was ist der Beibringungsgrundsatz?
Der Beibringungsgrundsatz (auch Verhandlungsgrundsatz) besagt, dass die Partien die Herrschaft über den Ablauf des Verfahrens haben. So berücksichtigt das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung lediglich die Tatsachen die von den Parteien vorgetragen wurden.
Ein Beweis ist nur dann zu führen, wenn die ,,beigebrachte’’ Tatsache von dem Prozessgegner bestritten wird. Eingeschränkt wird der Grundsatz durch die Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts sowie der Wahrheitspflicht der Parteien. Es handelt sich hierbei um eine Prozessmaxime.
Unsere Leistungen zum Thema Beibringungsgrundsatz
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen