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Focus Markenrecht

Beweisverbot

Was ist ein Beweisverbot?

Was ist ein Beweisverbot?

Grundsätzlich entscheiden die Richter im deutschen Zivilprozess nach ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung (s.a. Beweismaß). Doch müssen bei der Verwertung der Beweise die Grundrechte der Beteiligten berücksichtigt werden, sodass es zu sog. Beweisverboten kommen kann. Beweise die einem Verbot unterliegen dürfen dann bei der Entscheidungsfindung nicht beachtet werden.

Kommt der Beweis durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zustande, so kann dies zu einem Beweisverbot führen. Dies kann der Fall sein, wenn Gespräche heimlich aufgezeichnet wurden. Steht eine Aussage mit der Amtsverschwiegenheit eines Beamten im Zusammenhang, so muss eine vorherige Genehmigung des Dienstherrn vorliegen. Ansonsten handelt es sich auch hierbei um ein Beweisverbot.

Unsere Leistungen zum Thema Beweisverbot

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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