Was sind die Erfindungshöhe und der erfinderische Schritt?
Die Erfindungshöhe (erfinderische Tätigkeit) ist eine Voraussetzung, um sich eine Erfindung patentieren zu lassen. Um hingegen ein Gebrauchsmuster eintragen zu lassen, muss ein erfinderischer Schritt vorliegen.
Nach dem deutschen Patentgesetz ist die Erfindungshöhe gegeben, wenn sich die Erfindung für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Der Fachmann ist hier eine fiktive Person, die durchschnittliche Kenntnisse in dem jeweiligen technischen Segment aufweist. Um einen erfinderischen Schritt aufzuweisen sind ähnliche Anforderungen vorzuweisen.
Unsere Leistungen zum Thema Erfindungshöhe / erfinderischer Schritt
- Prüfung der Schutzfähigkeit von Patenten – Wurde die Erfindungshöhe erreicht?
- Flankierende Eintragungen mehrerer Schutzrechte zur Erlangung eines umfassenden Schutzes
- Überwachung und Verfolgung von Verletzungen bestehender Patente
- Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik