Was ist ein Erfüllungsgehilfe?
Die juristische Definition eines Erfüllungsgehilfen lautet: Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der im mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig ist. Der Begriff des Erfüllungsgehilfen lässt erkennen, dass sich der Schuldner Hilfspersonen bei der Erfüllung von bspw. Verträgen bedienen darf.
So ist der Ladenverkäufer als Erfüllungsgehilfe des Ladeninhabers zu betrachten. Doch hat derjenige, der sich eines Erfüllungsgehilfen bedient, für dessen Verhalten einzustehen. Verursacht also der Ladenverkäufer einen Schaden bei einem Kunden, so kann der Kunde rechtlich gegen den Ladeninhaber vorgehen.
Unsere Leistungen zum Thema Erfüllungsgehilfe
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen