Was ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag?
Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst– oder ein Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Es handelt sich zumeist um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die im Interesse eines Anderen liegt. Der Unterschied zum Auftrag liegt in der Entgeltlichkeit. Klassisches Beispiel für einen Geschäftsbesorgungsvertrag ist der Vertrag zwischen einem Anwalt oder einem Steuerberater und seinem Mandanten.
Unsere Leistungen zum Thema Geschäftsbesorgungsvertrag
- Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen