Was ist ein Gesetzliches Schuldverhältnis?
Im Gegensatz zu einem vertraglichen Schuldverhältnis entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis nicht durch die Einigung zweier Personen. Vielmehr kommt ein solches gesetzliches Schuldverhältnis durch das Vorliegen der Voraussetzungen einer gesetzlichen Bestimmung zustande.
Beschädigt jemand das Auto eines anderen, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung entsteht zwischen Schädiger und Geschädigten ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses wiederrum gewährt den Schadensersatz.
Unsere Leistungen zum Thema Gesetzliches Schuldverhältnis
- Prüfung, ob ein gesetzliches Schuldverhältnis vorliegt
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen