Was ist Kautabak?
Ein tabakhaltiges Produkt, das in den Mund genommen und gekaut wird, wobei Nikotin durch die Mundschleimhaut aufgenommen wird.
Der Kautabak fällt jedoch nicht unter die EU-Tabakrichtlinie, da diese nicht für solche Tabakerzeugnisse gilt, die zum Kauen bestimmt sind. Kautabak ist in Deutschland daher erlaubt.
Unsere Leistungen zum Thema Kautabak
- Rechtliche Beratung rund um das Thema Lebensmittelrecht
- OVG Hamburg stuft Nikotin-Pouches als unsichere Lebensmittel ein – ein Überblick über die Entscheidung
- Tabakrecht und E-Zigaretten
- Chewing-Bags & Tabakpasten: Vertriebsverbot bleibt rechtmäßig
- Was ändert sich zum 01.01.2021 im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)?
- Nikotin-Pouches in der behördlichen Bewertung: Gesundheitsrisiko oder sinnvolle Rauchalternative?
- Nach dem Kauf ist vor dem Schock