Was ist ein LG / Landgericht?
Das LG bzw. das Landgericht steht in der Hierarchie der ordentlichen Gerichte zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht.
Es befasst sich sowohl mit zivilrechtlichen als auch mit strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Landgericht kann in erster Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 5.000 Euro zuständig sein. Als zweite Instanz im Zivilprozess befasst sich das Landgericht mit Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts.
Unsere Leistungen zum Thema LG / Landgericht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen