Was ist eine Bildmarke?
Unter einer Bildmarke versteht das deutsche Markengesetz Abbildungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Solche Bildmarken können beim DPMA eingetragen werden und genießen sodann Schutz. Bildmarken müssen Unterscheidungskraft besitzen, um in das Markenregister aufgenommen zu werden. Weiterhin dürfen keine absoluten Schutzhindernisse einer Eintragung im Wege stehen.
Unsere Leistungen zum Thema Bildmarke
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik