Was ist der Eintragungsanspruch?
Der Eintragungsanspruch ist dem Markenrecht zuzuordnen. Steht der Anmeldetag einer Marke fest, so begründet dies einen Anspruch auf Eintragung. Allerdings müssen die Anmeldungserfordernisse erfüllt sein und es dürfen keine absoluten Schutzhindernisse bestehen.
Unsere Leistungen zum Thema Eintragungsanspruch
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik