Was ist eine Hörmarke?
Nach dem DPMA sind Hörmarken „akustische, hörbare Marken, also Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche“. Wie bei der Geruchsmarke besteht bei einer Anmeldung beim DPMA das Problem der graphischen Darstellung. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass eine Darstellung durch ein Notensystem erfolgen muss. Weiterhin muss ein Datenträger eingereicht werden, der die Klänge bzw. Geräusche enthält. Sog. Jingles sind das klassische Beispiel einer Hörmarke.
Unsere Leistungen zum Thema Hörmarke
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik