Was ist das Prioritätsprinzip?
Dem Prioritätsprinzip kann die alte Redewendung
„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
zugrunde gelegt werden. Dieses Prinzip kommt in verschiedenen Rechtsgebieten zur Geltung. Neben bspw. dem Grundbuch-, dem Vollstreckungs- oder Handelsrecht findet es Anwendung im Markenrecht. Das DPMA (Deutsches Marken- und Patentamt) prüft bei einer Eintragung lediglich die absoluten Schutzrechte und nicht etwa relative Schutzrechte. So kann es dazu kommen, dass zwei zum Verwechseln ähnliche Marken eingetragen sind. In diesem Fall genießt nach dem Prioritätsprinzip die ältere Marke Vorrang vor der jüngeren.
Unsere Leistungen zum Thema Prioritätsprinzip
- Beratung zur Markenauswahl
- Recherche zur Zulässigkeit Ihrer Marke
- Markenanmeldung
- Schutz Ihrer Marke