Was sind relative Schutzhindernisse?
Anders als die absoluten Schutzhindernisse dienen die relativen Schutzhindernisse nicht öffentlichen sondern privaten Interessen. Ein relatives Schutzhindernis bei der Markeneintragung stellt bspw. eine ältere zum Verwechseln ähnliche Marke dar (s.a. Prioritätsprinzip).
Da das DPMA – das Deutsches Patent- und Markenamt – bei der Anmeldung lediglich die absoluten Schutzhindernisse prüft, ist es als Markeninhaber sinnvoll das Markenregister regelmäßig zu überprüfen. Greift ein relatives Schutzhindernis, so kann der Betroffene eine Widerspruchsverfahren vor dem DPMA anstrengen oder im Rahmen der Löschungsklage vor den Zivilgerichten die Löschung der neuen Marke beantragen.
Unsere Leistungen zum Thema Relative Schutzhindernisse
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik