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Focus Markenrecht

Was ist ein Neuartiges Tabakerzeugnis?

Tabakerzeugnis, das nicht in eine der Kategorien Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Kautabak, Schnupftabak und Tabak zum oralen Gebrauch fällt und erstmals nach dem 19. Mai 2014 in Verkehr gebracht wird, Art. 2 Nr. 14 EU-Tabakrichtlinie.

Darunter fallen Beispielsweise Tabakerhitzer wie IQOS.


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