Was ist die Privatautonomie?
Die Privatautonomie ist ein fundamentales Prinzip des Zivilrechts. Sie gibt einem das Recht, seine rechtlichen Beziehungen nach seinem eigenen Willen zu gestalten. Ausdruck der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit. Sie kommt aber auch durch die Eheschließungsfreiheit, die Testierfreiheit, die Eigentumsfreiheit oder aber durch die Vereinigungsfreiheit zur Geltung. Einschränkungen erfährt die Privatautonomie bspw. durch die AGB-Kontrolle oder dem Widerrufsrecht. Solche Einschränkungen bestehen, um sozial Schwächere zu schützen.
Unsere Leistungen zum Thema Privatautonomie
- Beratung von Händlern von gebrauchter Software und Lizenzen
- Püfung der AGB von Softwareherstellern
- Beratung von Käufern von gebrauchter Software und Lizenzen
- IP und Datenschutz Due Diligence
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Wir gestalten und begleiten Lizenzverträge und Lizenzvereinbarungen
- Wir prüfen bestehende Vertragswerke und bestehen nötigenfalls auf Anpassungen
- Wir setzen Ansprüche aus Lizenzverträgen durch oder wehren diese ab