Was ist ein Rechtsgut?
Unter Rechtsgütern versteht man rechtlich geschützte Interessen. An dieser Stelle kann zwischen Individualrechtsgütern und Universalrechtsgütern unterschieden werden. Individualrechtsgüter sind die Rechtsgüter des Einzelnen wie bspw. Leib und Leben, die Freiheit, das Eigentum oder aber auch die Ehre. Universalrechtsgüter sind solche der Gesellschaft bzw. des Staates. Hierzu zählt bspw. die öffentliche Sicherheit.
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