Was ist ein Rechtsschutzbedürfnis?
Unter dem Rechtsschutzbedürfnis versteht man das berechtigte Interesse einer Person mithilfe des Gerichts Rechtsschutz zu bekommen. Es handelt sich hierbei um eine Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage. Eine besondere Form des Rechtsschutzbedürfnisses ist das Feststellungsinteresse bei der Feststellungsklage. Das Rechtsschutzbedürfnis ist in den Fällen nicht gegeben, in denen der Rechtsschutz einfacher oder kostengünstiger erlangt werden kann.
Unsere Leistungen zum Thema Rechtsschutzbedürfnis
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen