Was ist ein Schuldverhältnis?
Ein Schuldverhältnis bezeichnet eine besondere rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen, wobei die eine, der Gläubiger, von der anderen Person, dem Schuldner, berechtigt ist eine Leistung oder Rücksichtnahme zu fordern. Schuldverhältnisse können durch Vertrag oder Gesetz – sog. gesetzliche Schuldverhältnisse – zustande kommen. Ein Schuldverhältnis kann aber auch im vorvertraglichen Bereich – sog. culpa in contrahendo – entstehen. Die durch das Schuldverhältnis entstehenden Rechte und Pflichten wirken allerdings nur zwischen den Personen des Schuldverhältnisses.
Unsere Leistungen zum Thema Schuldverhältnis
- Gestaltung von Verträgen (bspw. Lizenzvereinbarungen)
- Gestaltung von Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB)
- Geltendmachung von Ansprüchen, die aus einem Schuldverhältnis resultieren
- Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche