Was ist eine Rundfunklizenz?
Eine Rundfunklizenz ist die Erlaubnis, Rundfunkprogramme zu veranstalten. Nach § 2 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) ist Rundfunk ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch- redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.
Grundsätzlich ist auch das Streamen von E-Sport bzw. Computerspielen als Rundfunk zu qualifizieren, sodass Streamer grundsätzlich eine entsprechende Rundfunklizenz benötigen, vgl. § 52 Abs. 1 MStV. Einer Rundfunklizenz bedarf es jedoch nicht, wenn der Streamer im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen wird, vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 2 MStV.
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