Was ist ein amtliches Werk?
Es handelt sich bei einem amtlichen Werk um einen Begriff des Urheberrechts. Hierunter versteht man vor allem Gesetze, Gerichtsentscheidungen sowie Behördenerlasse.
Für sich genommen würde ein amtliches Werk unter den urheberrechtlichen Schutz gefasst, allerdings stellen amtliche Werke eine Ausnahme dar. Somit unterfallen amtliche Werke nicht dem Urheberrecht.