Was sind Knipsbilder?
Knipsbilder oder sog. Schnappschüsse bezeichnen spontan aufgenommene Fotos. Diese weisen zumeist keine Schöpfungshöhe auf, sodass sie keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Knipsbilder stehen allerdings nicht komplett schutzlos dar. Ihnen kommt nach dem Urheberrechtsgesetz ein Leistungsschutzrecht zu.
Unsere Leistungen zum Thema Knipsbilder
- Aufspürung von Rechtsverletzungen
- Verhinderung weiterer unzulässiger Verbreitung der Fotos
- Abmahnung des Verletzers
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Absicherung gegen Wiederholungen durch hohe Vertragsstrafen
- Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
- Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche