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Focus Markenrecht

Leermedienabgabe

Was ist die Leermedienabgabe?

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Was ist die Leermedienabgabe?

Bei der Leermedienabgabe handelt es sich um eine Vergütung von Urhebern. Es ist grundsätzlich erlaubt Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen. Um den Urhebern dennoch eine Vergütung zukommen zu lassen, zahlen die Käufer von Leermedien, wie bspw. CD-Rohlingen, diese Vergütung, welche in dem Preis eines Leermediums enthalten ist.

Unsere Leistungen zum Thema Leermedienabgabe


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