Was ist ein Plagiat?
Der Begriff des Plagiats ist laut dem Duden als Diebstahl geistigen Eigentums zu verstehen. Im Urheberrecht selber findet sich der Begriff nicht. Doch verstehen Juristen unter einem Plagiat nach allgemeiner Ansicht eine Urheberrechtsverletzung, bei der sich jemand fremde Urheberschaft bewusst anmaßt. Nach der eben dargestellten Definition muss fremde Urheberschaft vorliegen. Diese wiederum muss nach § 2 UrhG schutzfähig sein. Keine Schutzfähigkeit besitzen bspw. abstrakte Gedanken. Der Plagiator gibt sodann wissentlich vor, die fremde Urheberschaft sei seine eigene Leistung.
Neben der Aberkennung von akademischen Graden, der Exmatrikulation oder der Schädigung der eigenen Reputation zieht ein Plagiat rechtliche Konsequenzen nach sich. So ordnet § 106 UrhG eine Freiheitsstrafe oder Bußgeld an.