Was ist der / die Beschleunigungsgrundsatz / Konzentrationsmaxime?
Nach dem Beschleunigungsgrundsatz, welcher selber eine Prozessmaxime darstellt, soll ein Verfahren möglichst zügig und in einem umfassend vorbereiteten Termin erledigt werden. Zum Teil wird für diesen Grundsatz der Begriff der Konzentrationsmaxime verwendet. Alle Verfahrensbeteiligten sind dazu angehalten, den Prozess zu fördern.
Ausfluss dieses Grundsatzes ist bspw. das die Parteien dazu angehalten sind ihre Verteidigungs- und Angriffsmittel rechtzeitig vorzubringen. Weiterhin besteht die Möglichkeit seitens des Gerichts ein Säumnisurteil zu erlassen. Auch sämtliche einzuhaltende Fristen dienen dem Beschleunigungsgrundsatz.
Unsere Leistungen zum Thema Beschleunigungsgrundsatz / Konzentrationsmaxime
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen