Was ist die Beweislast?
Der Begriff Beweislast umfasst zum einem die objektive oder auch materielle Beweislast sowie die subjektive oder auch formelle Beweislast. Die objektive Beweislast regelt, wer den Nachteil davonträgt, insofern gewisse Tatsachen im Prozess nicht bewiesen werden können. Die subjektive Beweislast hingegen gibt vor wann es im Prozess nötig ist Beweis für gewisse Tatsachen vorzubringen.
Grundsätzlich muss jeder diejenigen Tatsachen im Prozess beweisen, die für ihn günstig sind. Geht es bspw. um die Zahlung des Kaufpreises, muss der Verkäufer darlegen, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde.
Unsere Leistungen zum Thema Beweislast
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen