Was ist ein Beweismittel?
Unter den Beweismitteln versteht man jene Mittel die im deutschen Zivilprozessrecht erlaubt sind um streitige Tatsachen zu beweisen. Als Beweismittel kommt die eigene Wahrnehmung (bspw. Gutachten) oder die fremde Wahrnehmung (bspw. Zeugen) in Betracht. Das deutsche Zivilprozessrecht unterliegt dem Strengbeweis, sodass lediglich bestimmte Beweismittel genutzt werden dürfen.
Unsere Leistungen zum Thema Beweismittel
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen