Was ist das BPatG / Bundespatentgericht?
Das Bundespatentgericht wurde 1961 gegründet und hat seinen Sitz in München. Es handelt sich um ein Bundesgericht. Es gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zu den Aufgaben des Bundespatentgerichts gehören vor allem, ob gewerbliche Schutzrechte gewährt werden oder eben nicht, ob bereits gewährte Schutzrechte zu löschen sind sowie die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse des DPMA. Allerdings entscheidet es nicht über Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts.
Unsere Leistungen zum Thema BPatG / Bundespatentgericht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen