Was ist das BVerfG / Bundesverfassungsgericht?
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) hat eine doppelte Funktion. Zum einem ist es ein Gericht und zum anderen ist es ein Verfassungsorgan. Das BVerfG hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht aus zwei Senaten, dessen Zuständigkeiten sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ergeben. Es ist Hüter der Verfassung und untersteht im Gegensatz zu den Fachgerichten nicht einem Ministerium.
Das Bundesverfassungsgericht steht außerhalb des Instanzenzugs. Es überprüft somit nicht, ob vorangegangene gerichtliche Entscheidungen Verfahrens- oder Rechtsfehler aufweisen, sondern ob die jeweilige Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle Staatsorgane sind an die Entscheidungen des Verfassungsgericht gebunden. Politische Erwägungen dürfen die Entscheidungen des BVerfG nicht beeinflussen.
Unsere Leistungen zum Thema BVerfG / Bundesverfassungsgericht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen