Was ist Culpa in contrahendo?
Die lateinische Bezeichnung culpa in contrahendo bedeutet übersetzt Verschulden bei Vertragsschluss. Es handelt sich um die schuldhafte Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht. Klassisches Beispiel ist der Sturz in einem Ladengeschäft noch vor Vertragsschluss. Der Geschädigte kann über die culpa in contrahendo Schadensersatz geltend machen, wenn der Ladeninhaber seine Rücksichtnahmepflicht verletzt hat.
Des Weiteren kann unter gewissen Umständen der Abbruch von Vertragsverhandlungen zu einer Haftung aus der culpa in contrahendo führen. Auch die Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten kann zu einer Haftung führen.
Unsere Leistungen zum Thema Culpa in contrahendo
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen