Was ist das Erkenntnisverfahren?
Das Erkenntnisverfahren wird unter anderem auch Urteils- oder Entscheidungsverfahren genannt. Während des Erkenntnisverfahrens werden alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen und erörtert.
Das Erkenntnisverfahren richtet sich nach den jeweiligen Prozessmaximen. Das Erkenntnisverfahren schließt mit einer gerichtlichen Entscheidung. An das Erkenntnisverfahren schließt das Vollstreckungsverfahren an.
Unsere Leistungen zum Thema Erkenntnisverfahren
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen