Was ist eine Erledigungserklärung?
Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung, durch die eine Partei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es handelt sich um Prozesshandlung die den Prozess beendet. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen der übereinstimmenden und der einseitigen Erledigungserklärung. Bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung erklären beide Parteien den Prozess für erledigt. Das Gericht entscheidet sodann lediglich darüber, wer die Prozesskosten zu tragen hat.
Die einseitige Erledigungserklärung ist nur durch den Kläger möglich. Eine einseitige Erledigungserklärung durch den Beklagten hingegen ist nicht möglich. Er ist nicht befugt über den Streitgegenstand zu verfügen. Die einseitige Erledigungserklärung ist nur dann möglich, wenn der Beklagte nicht innerhalb von zwei Wochen dem zustimmt und er auf die Folgen hingewiesen wurde.
Unsere Leistungen zum Thema Erledigungserklärung
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen