Was ist das Feststellungsinteresse?
Bei dem Feststellungsinteresse handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Feststellungsklage. Es stellt eine Form des Rechtsschutzbedürfnisses dar. Um die Gerichte nicht übermäßig zu belasten muss dem feststellungsbedürftigen Recht des Klägers tatsächlich eine Gefahr der Unsicherheit drohen.
Eine solche Gefahr ist bspw. dann gegeben, wenn der Klagegegner das Recht verletzt oder bestreitet. Reine wirtschaftliche oder persönliche Interessen reichen nicht aus. Des Weiteren muss das Urteil geeignet sein, die Gefahr zu beseitigen.
Unsere Leistungen zum Thema Feststellungsinteresse
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen