Was ist die Feststellungsklage?
Im Rahmen einer Feststellungsklage stellt das Gericht fest, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder eben nicht. Weiterhin kann die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde festgestellt werden. So unterscheidet man zwischen einer positiven und einer negativen Feststellungsklage.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein Feststellungsinteresse besteht.
So kann bspw. im Wege der Feststellungsklage festgestellt werden ob ein Vertrag besteht oder eben nicht. Durch die richterliche Entscheidung kann kein bestimmtes Verhalten der anderen Partei gefordert werden.
Mit einer negativen Feststellungsklage kann eine gerichtliche Feststellung beantragt werden, dass dem Gegner keine (daher negative) Ansprüche zustehen. Sie ist ein häufiges Instrument im Wettbewerbsrecht und eine der möglichen Reaktionen auf eine Abmahnung bzw. eine Unterlassungsklage.
Unsere Leistungen zum Thema Feststellungsklage
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen