Was ist eine gerichtliche Hinweispflicht?
Die gerichtliche Hinweispflicht ist Ausfluss der Prozessmaxime des fairen Verfahrens. Der Richter ist dazu angehalten auf Gesichtspunkte, die eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, hinzuweisen. Auch soll der Partei Gelegenheit gegeben werden sich hierzu zu äußern. Der gerichtlichen Hinweispflicht sind allerdings auch Grenzen gesetzt. Eine solche Grenze stellt die richterliche Neutralität dar, nach der das Gericht eine Partei nicht bevorteilen darf.
Unsere Leistungen zum Thema Gerichtliche Hinweispflicht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen