Was ist die Glaubhaftmachung?
Glaubhaftmachung ist ein Begriff des deutschen Prozessrechts. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sind die relevanten Tatsachen glaubhaft zu machen. Im Gegensatz zum Beweis genügt es bei der Glaubhaftmachung, dass der Richter das Vorliegen der Tatsache für wahrscheinlich hält. Im Gegensatz zum Beweis ist die Einhaltung von Beweisformen nicht nötig. Dementsprechend ist selbst die eidesstattliche Versicherung bei der Glaubhaftmachung zulässig.
Unsere Leistungen zum Thema Glaubhaftmachung
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen