Was ist der Grundsatz der Mündlichkeit?
Bei dem Grundsatz der Mündlichkeit handelt es sich um eine Prozessmaxime des deutschen Zivilprozesses. Nach diesem Grundsatz haben die Parteien vor Gericht mündlich zu verhandeln. Dieser Grundsatz wird allerdings teilweise eingeschränkt. Einzelne Prozesshandlungen müssen schriftlich erfolgen. Auch die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung erfolgt schriftlich. Bei bspw. einem Versäumnisurteil herrscht hingegen das Schriftlichkeitsprinzip.
Unsere Leistungen zum Thema Grundsatz der Mündlichkeit
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen