Was ist das OLG / Oberlandesgericht?
Das OLG bzw. Oberlandesgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an. In der Hierarchie der Gerichte steht es zwischen dem LG (Landgericht) und dem BGH (Bundesgerichtshof). In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das OLG in zweiter Instanz für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte und in dritter Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte zuständig.
Unsere Leistungen zum Thema OLG / Oberlandesgericht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen