Was ist die Prozessführungsbefugnis?
Die Prozessführungsbefugnis ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage. Sie beschreibt die Befugnis, ein Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Befugt ist in der Regel derjenige der die Sachbefugnis innehat. Das Erfordernis der Prozessführungsbefugnis soll sog. Popularklagen, bei welchen jemand ein Recht geltend machen möchte, welches ihm gar nicht zusteht, verhindern. So soll eine Überforderung der Gerichte vermieden werden.
Unsere Leistungen zum Thema Prozessführungsbefugnis
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen