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Focus Markenrecht

Prozessmaximen

Was sind Prozessmaximen?

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Was sind Prozessmaximen?

Prozessmaximen bilden die Grundsätze, welche den Verfahrensablauf wesentlich bestimmen. Ausgehend von den unterschiedlichen Zwecken, der einzelnen Verfahrensarten, herrschen bspw. im Strafrecht andere Prozessmaxime als im Zivilprozess. Folgende Prozessmaximen sind im Zivilprozess zu finden:

  1. Dispositionsgrundsatz
  2. Beibringungsgrundsatz / Verhandlungsgrundsatz
  3. Grundsatz der Mündlichkeit
  4. Unmittelbarkeitsgrundsatz
  5. Öffentlichkeitsgrundsatz
  6. Anspruch auf rechtliches Gehör
  7. Anspruch auf ein faires Verfahren
  8. Beschleunigungsgrundsatz / Konzentrationsmaxime

Unsere Leistungen zum Thema Prozessmaximen

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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